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Liebe Autofahrerin, liebe Autofahrer,

Sie möchten sich darauf verlassen, dass Ihr Wagen bei einer Reparatur oder Inspektion immer in guten Händen ist. Sicherheit und Komfort sind wichtige Faktoren bei Ihrer Mobilität. Legen Sie Ihren "Boxenstopp" stets bei Profis ein! Wir in unserer meistergeführten Werkstatt haben den Anspruch, Ihnen und Ihrem Auto das zu bieten: schneller, fachmännischer, individueller Service für alle Fahrzeugtypen zu absolut fairen Preisen! Wir wünschen Ihnen stets eine gute und sichere Fahrt!


Autobesitzer haben die Wahl: Freie Werkstatt oder Vertragswerkstatt?
Ab 1. Juni 2010 kann jeder Autofahrer selbst entscheiden, in welcher Werkstatt er die fällige Inspektion und notwendigen Reparaturen durchführen lässt. Vertragswerkstatt, Autoreparatur-Kette oder freie Werkstatt? Außerdem kann er selbst entscheiden, woher das Motoröl oder die Ersatzteile stammen. Original-Ersatzteile vom Autohersteller oder günstige Alternativen aus dem freien Ersatzteilhandel? Tritt die EU-weit gültige GVO am 1. Juni 2010 in Kraft, können Hersteller ihre gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht mehr an Reparaturen in einer Vertragswerkstatt knüpfen. Wer seinen Neuwagen termin- und fachgerecht bei einer freien Werkstatt warten lässt, behält seinen gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung.


Gesetzliche Gewährleistung vs. Hersteller-Garantie
Zum Hintergrund: Wer einen Neuwagen kauft, hat beim Verkäufer 2 Jahre Garantie auf Sachmängel, geregelt in §437 BGB. Ein Beispiel: Sind die Bremsen beim Neuwagen nach 5.000 km runter, ist das kein normaler Verschleiß sondern ein Mangel. Dafür muss der Verkäufer haften. Die Reparatur fällt in die gesetzliche Sachmängelhaftung und ist für den Käufer kostenlos. Zusätzlich dazu bieten Autohersteller ihren Kunden Garantien auf bestimmte Teile oder eine bestimmte Kilometerlaufleistung an. Oft ist die gekoppelt an Bedingungen wie “Inspektion in einer Fachwerkstatt / Vertragswerkstatt” o. ä. Das Aber hierzu erklärt der ADAC am besten:

“Nach einer EU-weiten Regelung (der so genannten Kfz- Gruppenfreistellungsverordnung) müssen die Hersteller akzeptieren, dass der Kunde sein Auto zu Inspektionen oder Unfallreparaturen während der Garantiezeit in eine freie Werkstatt bringt. Der Hersteller darf Garantieansprüche nicht mit der Begründung verweigern, dass diese Arbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden. Der Haken dabei: Nach Ablauf der Garantie beteiligt sich der Hersteller manchmal aus Kulanz an Reparaturkosten. Da es sich hierbei um eine freiwillige Leistung ohne rechtliche Verpflichtung handelt, wird diese oft abgelehnt, wenn vorangegangene Arbeiten am Fahrzeug nicht lückenlos in einer fabrikatsgebundenen Werkstatt durchgeführt wurden. Kulanz scheidet meist ebenfalls aus, wenn es sich um einen Re-Import handelt sowie gewisse Laufleistungs- und Altersgrenzen überschritten sind.“